Vollstationäre, teilstationäre oder ambulante Behandlung durch das Krankenhaus?
Quaas, M.; Dietz, O. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2004 · Heft 9 · S. 513 bis 517
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Krankenhaus kann Behandlungsleistungen vollund teilstationär sowie -falls hierfür zugelassen - auch ambulant erbringen. Es gibt keine Rechtsvorschriften, die sagen, wann eine vom Krankenhaus erbrachte Behandlung stationär ist und wann sie ambulant ist. Auch die bisherige Rechtsprechung und Literatur haben nicht zu eindeutigen, insbesondere handhabbaren Abgrenzungskriterien geführt. Mit der verstärkten Einbeziehung der Krankenhäuser in die Erbringung ambulanter ärztlicher Leistungen einerseits und der Ausweitung der Leistungskapazität niedergelassener Ärzte andererseits stellt sich jedoch immer drängender die…