CareLit Fachartikel
Im Nachzulassungsverfahren befindliche Johanniskraut-Produkte dürfen nicht die nach den neuen Arzneimittelrichtlinien erstattungsfähige Indikation der mittelschweren Depression be…
Arndt, M. · Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 9 · S. 320 bis 323
Dokument
73096
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte sich in seinem Urteil vom 28.04.2004 mit der Frage auseinander zu setzen, inwieweit ein pharmazeutisches Unternehmen während eines noch nicht abgeschlossenen Nachzulassungsverfahrens sein Arzneimittel mit einem Anwendungsgebiet bewerben darf, welches nicht in der maßgeblichen Monografie der Kommission E benannt wird.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
DEPRESSION
ANPASSUNG
WETTBEWERB
RICHTLINIE
BLUT
ZULASSUNG
ANGST
SCHREIBEN
PRAXIS
GESUNDHEIT
INTENTION
UNTERLAGEN
BERLIN
ANTIDEPRESSIVA
Pharma Recht