CareLit Fachartikel

Farbige Arzneimittelkapsel

Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 9 · S. 323 bis 327

Dokument
73097
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2004
Jahrgang 26
Seiten
323 bis 327
Erschienen: 2004-09-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der BGH stellt in seinem Beschluss vom 29. April 2004 fest, dass durch die der Anmeldung beigefügte farbliche Abbildung der Marke und die Angabe, dass die Marke in bestimmten Farben eingetragen werden soll, werde der Schutzgegenstand der Marke auf die angegebene Farbgestaltung beschränkt. Einer Bildmarke, die aus der farblich naturgetreuen Abbildung der Ware bestehe, fehle jegliche Unterscheidungskraft, wenn die abgebildete Ware in Form und Farbgebung der auf dem beanspruchten Warengebiet üblichen Produktgestaltung entspreche.

Schlagworte

ANTIDEPRESSIVA BUNDESGERICHTSHOF ARZNEIMITTEL DEPRESSION ANGST BERLIN TABLETTEN WERBUNG BEURTEILUNG GEWOHNHEITEN FARBE RECHTSPRECHUNG ELEMENTE EIGNUNG ZEIT ROLLE