CareLit Fachartikel
Werbung und mittelbare Gesundheitsgefährdung - Lebertrankapseln
Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 9 · S. 327 bis 330
Dokument
73098
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte ist ein Pharmaunternehmen, das die Broschüre „F“ herausgibt. In der Broschüre ist ein hier wiedergegebener Artikel abgedruckt, in dem die Symptome und der Verlauf der allgemeinen Arterienverkalkung geschildert werden und zu deren Bekämpfung die Einnahme des Produkts der Beklagten „Lebertrankapseln P.“ empfohlen wird. Klägerin ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Diese sieht in dieser Werbung eine unzulässige, wettbewerbswidrige Anleitung zur Selbstmedikation.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
BESCHREIBUNG
URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF
Broschüre
Bekämpfung
Werbung
Lebertrankapseln
Beklagte
Pharmaunternehmen
Herausgibt
Wiedergegebener
Artikel
Abgedruckt
Symptome
Verlauf