CareLit Fachartikel

Werbung und mittelbare Gesundheitsgefährdung - Lebertrankapseln

Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 9 · S. 327 bis 330

Dokument
73098
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2004
Jahrgang 26
Seiten
327 bis 330
Erschienen: 2004-09-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Beklagte ist ein Pharmaunternehmen, das die Broschüre „F“ herausgibt. In der Broschüre ist ein hier wiedergegebener Artikel abgedruckt, in dem die Symptome und der Verlauf der allgemeinen Arterienverkalkung geschildert werden und zu deren Bekämpfung die Einnahme des Produkts der Beklagten „Lebertrankapseln P.“ empfohlen wird. Klägerin ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Diese sieht in dieser Werbung eine unzulässige, wettbewerbswidrige Anleitung zur Selbstmedikation.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL BESCHREIBUNG URTEIL BUNDESGERICHTSHOF UNTERLAGEN FARBE WERBUNG RISIKO APOTHEKEN ARTERIEN ZEIT VITAMINE BLUT LEBEN RICHTLINIE KRANKHEIT