CareLit Fachartikel

Vertretung bei Elternzeit. Sachgrund für eine Befristung

Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2004 · Heft 1 · S. 792 bis 793

Dokument
73121
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B.
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 43
Seiten
792 bis 793
Erschienen: 2004-10-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Gemäß §§ 15, 16 Bundeserziehungsgeld-gesetz hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Durch tarifvertragliche Regelungen wie etwa § 50 BAT, § 10 der Anlage 14 zu den AVR-Caritas, § 29 a Abs. 1 AVR-Diakonie kann dieser Anspruch auf Elternzeit deutlich verlängert werden, maximal bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Angesichts dieser großzügigen Regelungen stellt sich für die Arbeitgeber die Frage, wie sie eine Vertretung für die in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmer organisieren und diese Vertretung dann auch rechtssicher loswerden können, wenn di…

Schlagworte

ARBEITNEHMER ERZIEHUNGSURLAUB ARBEIT ARBEITSPLATZ ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT ES PROGNOSE Die Schwester Der Pfleger Melsungen