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Ortszuschlag nach §29 BAT bei Eingetragener Lebenspartnerschaft

Bergwitz, C. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2004 · Heft 1 · S. 512 bis 519

Dokument
73150
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Bergwitz, C.
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 18
Seiten
512 bis 519
Erschienen: 2004-10-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Nach zutreffender, nunmehr auch vom BAG geteilter Auffassung haben Eingetragene Lebenspartner wie Verheiratete analog § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1 BAT Anspruch auf den erhöhten Ortszuschlag. Das folgt nach der hier vertretenen Ansicht aus Art. 3 Abs. 1 GG sowie daraus, dass sich eine Ungleichbehandlung nicht mit Art. 6 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt. Was für den Ortszuschlag gilt, gilt entsprechend für alle sonstigen tariflichen Vergünstigungen für Ehegatten (z. B. Beihilfen, Sterbegelder)129 und gleichermaßen für Tarifverträge in der Privatwirtschaft. Auch wenn das Arbeitsver-hältnis keinem Tarifvertrag unterfäll…

Schlagworte

BAT FAMILIE RECHT DISKRIMINIERUNG URTEIL ORIENTIERUNG EHE PERSONEN MÄNNER FRAUEN BEVÖLKERUNG RICHTLINIE ES FAMILIENSTAND WOHNUNG MENSCHEN