Ortszuschlag nach §29 BAT bei Eingetragener Lebenspartnerschaft
Bergwitz, C. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2004 · Heft 1 · S. 512 bis 519
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach zutreffender, nunmehr auch vom BAG geteilter Auffassung haben Eingetragene Lebenspartner wie Verheiratete analog § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1 BAT Anspruch auf den erhöhten Ortszuschlag. Das folgt nach der hier vertretenen Ansicht aus Art. 3 Abs. 1 GG sowie daraus, dass sich eine Ungleichbehandlung nicht mit Art. 6 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt. Was für den Ortszuschlag gilt, gilt entsprechend für alle sonstigen tariflichen Vergünstigungen für Ehegatten (z. B. Beihilfen, Sterbegelder)129 und gleichermaßen für Tarifverträge in der Privatwirtschaft. Auch wenn das Arbeitsver-hältnis keinem Tarifvertrag unterfäll…