Bewertungsschema für die praktische Ausbildung
Buhl, R. · Hebammenforum, Karlsruhe · 2003 · Heft 6 · S. 382 bis 385
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die gesetzliche Grundlage für die Hebammenausbildung in Deutschland bildet die Ausbildungsund Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV). Diese sieht 1600 Stunden theoretischen Unterricht vor, sowie einen praktischen Teil im Umfang von 3000 Stunden. Die Hebammenausbildung ist faktisch dual organisiert: Praxisstätten (Krankenhäuser) und Hebammenschulen haben also einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Jedoch liegt die Überprüfung der Ausbildungsziele sowohl für die theoretische als auch für die praktische Ausbildung bei den Hebammenschulen. Sie tragen Sorge für das Gelingen der praktischen Ausbi…