CareLit Fachartikel
Das Urteil . Landgericht Lüneburg: Entgelte für Unterkunft und Verpflegung müssen im Heimvertrag aufgesplittet werden
Klie, T. · Altenheim, Hannover · 2004 · Heft 1 · S. 27 bis 28
Dokument
73288
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1.Auch im Pflegeheim müssen im Heim vertrag die Leistung des Heimträgers einschließlich der auf die Unterkunft, Verpflegung und Betreuung entfallen den Entgelte angegeben werden. 2.Ohne die Aufsplittung der Entgelt bestandteile zwischen Unterkunft und Verpflegung kann der Zweck des § 5 Abs. 3 Heimgesetz, Leistungen und Preise verschiedener Heime miteinander vergleichen zu können, nicht erreicht werden.
Schlagworte
HEIMVERTRAG
URTEIL
KOSTEN
RECHT
LEISTUNG
ES
VERTRÄGE
MAHLZEITEN
HÖHE
SPRECHEN
BERATUNG
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