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Das Urteil . Landgericht Lüneburg: Entgelte für Unterkunft und Verpflegung müssen im Heimvertrag aufgesplittet werden

Klie, T. · Altenheim, Hannover · 2004 · Heft 1 · S. 27 bis 28

Dokument
73288
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 43
Seiten
27 bis 28
Erschienen: 2004-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

1.Auch im Pflegeheim müssen im Heim vertrag die Leistung des Heimträgers einschließlich der auf die Unterkunft, Verpflegung und Betreuung entfallen den Entgelte angegeben werden. 2.Ohne die Aufsplittung der Entgelt bestandteile zwischen Unterkunft und Verpflegung kann der Zweck des § 5 Abs. 3 Heimgesetz, Leistungen und Preise verschiedener Heime miteinander vergleichen zu können, nicht erreicht werden.

Schlagworte

HEIMVERTRAG URTEIL KOSTEN RECHT LEISTUNG ES VERTRÄGE MAHLZEITEN HÖHE SPRECHEN BERATUNG RECHTSANWÄLTE Altenheim Hannover