CareLit Fachartikel

Den Heimvertrag kündigen?Rechtslage bei Zahlungsverzug des Sozialhilfeträgers

Richter, R. · Altenheim, Hannover · 2004 · Heft 1 · S. 29 bis

Dokument
73289
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Richter, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 43
Seiten
29 bis
Erschienen: 2004-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die fristlose Kündigung des Heimvertrages bei Zahlungsverzug reicht allein nicht zur Durchsetzung aus, wenn der Bewohner nicht freiwillig auszieht. Der Heimträger muss eine Räumungsklage bei Gericht einreichen und sein Recht so durchsetzen.

Schlagworte

SOZIALHILFETRAEGER UNTERLAGEN HÖHE BERLIN DEUTSCHLAND ZEIT PRAXIS LESEN Altenheim Hannover