CareLit Fachartikel
Den Heimvertrag kündigen?Rechtslage bei Zahlungsverzug des Sozialhilfeträgers
Richter, R. · Altenheim, Hannover · 2004 · Heft 1 · S. 29 bis
Dokument
73289
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die fristlose Kündigung des Heimvertrages bei Zahlungsverzug reicht allein nicht zur Durchsetzung aus, wenn der Bewohner nicht freiwillig auszieht. Der Heimträger muss eine Räumungsklage bei Gericht einreichen und sein Recht so durchsetzen.
Schlagworte
SOZIALHILFETRAEGER
Zahlungsverzug
Fristlose
Kündigung
Heimvertrages
Reicht
Allein
Durchsetzung
Bewohner
Freiwillig
Auszieht
Heimträger
Räumungsklage
Altenheim
Hannover