CareLit Fachartikel

Ambulant betreutes Wohnen; Einstweilige Anordnung; Vereinbarungsabschlüsse; Vergabeverfahren

ZFSH/SGB, Starnberg · 2004 · Heft 1 · S. 601 bis 607

Dokument
73380
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 43
Seiten
601 bis 607
Erschienen: 2004-10-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall wird der Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Zuschlag von Vereinbarungsabschlüssen über Leistungen des ambulant betreuten Wohnens für behinderte und suchtkranke Menschen auf der Grundlage des vom Antragsgegner gemachten Vergabeverfahrens zu unterlassen. Die Antragstellerin ist ein Zusammenschluss aller Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Nordrhein-Westfalen, zu denen auch der Antragsteller gehört.

Schlagworte

SOZIALHILFETRAEGER ES SCHREIBEN REGIERUNG MENSCHEN RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE VERTRÄGE LEISTUNG RISIKO PRAXIS HÖHE BEURTEILUNG HAND ARBEIT ZFSH/SGB