CareLit Fachartikel
Ambulant betreutes Wohnen; Einstweilige Anordnung; Vereinbarungsabschlüsse; Vergabeverfahren
ZFSH/SGB, Starnberg · 2004 · Heft 1 · S. 601 bis 607
Dokument
73380
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall wird der Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Zuschlag von Vereinbarungsabschlüssen über Leistungen des ambulant betreuten Wohnens für behinderte und suchtkranke Menschen auf der Grundlage des vom Antragsgegner gemachten Vergabeverfahrens zu unterlassen. Die Antragstellerin ist ein Zusammenschluss aller Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Nordrhein-Westfalen, zu denen auch der Antragsteller gehört.
Schlagworte
SOZIALHILFETRAEGER
ES
SCHREIBEN
REGIERUNG
MENSCHEN
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
VERTRÄGE
LEISTUNG
RISIKO
PRAXIS
HÖHE
BEURTEILUNG
HAND
ARBEIT
ZFSH/SGB