Übernahme von Investitionskosten
PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 1 · S. 467 bis 472
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Antragstellerin betreibt ein Pflegeheim, welches weder im Landespflegeplan aufgenommen ist noch öffentliche Förderung erhalten hat. Mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt sie die Antragsgegnerin zu verpflichten, vorläufig eine Vergütungsvereinbarung über einen Betrag von 23,20 DM bzw. 11,86 EUR pro Heimbewohner und Pflegetag abzuschließen. Das Verwaltungsgericht hat die Anträge der Antragstellerin abgelehnt, weil die Voraussetzungen, unter denen eine Vorwegnahme der Hauptsache in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ausnahmsweise in Betracht komme, hier nicht vorlägen. Das O…