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Umsatzsteuerpflicht für Schönheits-Operationen!

Rühl, H. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 9 · S. 101

Dokument
73453
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Rühl, H.
Ausgabe
Heft 9 / 2004
Jahrgang 16
Seiten
101
Erschienen: 2004-09-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag erläutert ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. September 2000 nach dem Leistungen eines Arztes oder anderen heilberuflichen Tätigkeiten nur dann steuerfrei sind, wenn sie der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen. Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofes steht im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1999.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL URTEIL CHIRURGIE PLASTISCHE GERICHT PERSONEN SCHREIBEN ES LEISTUNG BERLIN STEUERBEFREIUNG ZIELE PATIENTEN Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht Frankfurt