CareLit Fachartikel

Werbung im Gesundheitszentrum

Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 9 · S. 107 bis 110

Dokument
73455
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2004
Jahrgang 16
Seiten
107 bis 110
Erschienen: 2004-09-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall des Landgerichts Mannheim (Urteil vom 2. Juli 2004) nimmt die Klägerin den Beklagten wegen einer Werbeanzeige auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten in Anspruch. Der Beklagte betreibt im Gesundheitszentrum eine Orthopädiepraxis, in diesem Gebäude befinden sich weitere Arztpraxen. Im „M gen“ warb der Beklagte mit einer Anzeige für die von ihm angebotene Schmerzbehandlung. Die Klägerin vertritt die Auffassung, die Anzeige sei irreführend, weil sie ein „Gesundheitszentrum“ als Werbenden angibt und den Namen des Beklagten nicht nennt.

Schlagworte

MARKETING GESUNDHEITSZENTRUM SCHMERZBEHANDLUNG VERBOT ABMAHNUNG BUNDESGERICHTSHOF WERBUNG NAMEN SCHREIBEN WISSEN ARZTPRAXEN GESUNDHEIT SCHMERZTHERAPIE RECHTSPRECHUNG PATIENTEN VERHALTEN