CareLit Fachartikel
Werbung im Gesundheitszentrum
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 9 · S. 107 bis 110
Dokument
73455
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall des Landgerichts Mannheim (Urteil vom 2. Juli 2004) nimmt die Klägerin den Beklagten wegen einer Werbeanzeige auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten in Anspruch. Der Beklagte betreibt im Gesundheitszentrum eine Orthopädiepraxis, in diesem Gebäude befinden sich weitere Arztpraxen. Im „M gen“ warb der Beklagte mit einer Anzeige für die von ihm angebotene Schmerzbehandlung. Die Klägerin vertritt die Auffassung, die Anzeige sei irreführend, weil sie ein „Gesundheitszentrum“ als Werbenden angibt und den Namen des Beklagten nicht nennt.
Schlagworte
MARKETING
GESUNDHEITSZENTRUM
SCHMERZBEHANDLUNG
VERBOT
ABMAHNUNG
BUNDESGERICHTSHOF
WERBUNG
NAMEN
SCHREIBEN
WISSEN
ARZTPRAXEN
GESUNDHEIT
SCHMERZTHERAPIE
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
VERHALTEN