CareLit Fachartikel

Telefonaktion als Schleichwerbung

Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 9 · S. 111 bis 114

Dokument
73456
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2004
Jahrgang 16
Seiten
111 bis 114
Erschienen: 2004-09-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Mit seinem Urteil vom 10. August 2004 hat das Landgericht Gießen einem sog. Mediendienstleister untersagt, Ärzten Organisation und Durchführung einer Telefonaktion eines Verlages zum Preis von 850,- Euro anzubieten. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass der Beklagte eine eindeutig kommerzielle Werbemaßnahme hinter einer medizinischen Aufklärungskampagne tarne. Dem Leser sei nicht offensichtlich, dass es sich hier um eine von Ärzten bezahlte Werbung handele.

Schlagworte

MARKETING ORGANISATION INFORMATION BERUFSORDNUNG URTEIL BROSCHÜREN WERBUNG PRAXIS UNTERLAGEN PATIENTEN KOLOSKOPIE BEVÖLKERUNG ÄRZTE LEINÖL HÖHE INTERNET