CareLit Fachartikel
Telefonaktion als Schleichwerbung
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 9 · S. 111 bis 114
Dokument
73456
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit seinem Urteil vom 10. August 2004 hat das Landgericht Gießen einem sog. Mediendienstleister untersagt, Ärzten Organisation und Durchführung einer Telefonaktion eines Verlages zum Preis von 850,- Euro anzubieten. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass der Beklagte eine eindeutig kommerzielle Werbemaßnahme hinter einer medizinischen Aufklärungskampagne tarne. Dem Leser sei nicht offensichtlich, dass es sich hier um eine von Ärzten bezahlte Werbung handele.
Schlagworte
MARKETING
ORGANISATION
INFORMATION
BERUFSORDNUNG
URTEIL
BROSCHÜREN
WERBUNG
PRAXIS
UNTERLAGEN
PATIENTEN
KOLOSKOPIE
BEVÖLKERUNG
ÄRZTE
LEINÖL
HÖHE
INTERNET