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Abermals: Die Streichung von der Traditionsliste als anfechtbarer Verwaltungsakt - eine dogmatische Annäherung. (Teil 1)

Brixius, K. · Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 354 bis 360

Dokument
73460
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Brixius, K.
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 26
Seiten
354 bis 360
Erschienen: 2004-10-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Autorin erläutert ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht BverwG 3 C 29. 02. Es geht um die Frage nach der rechtlichen Qualität der Streichung von oder der Nichtaufnahme eines Stoffes oder einer Stoffkomibination auf die Traditionsliste, aber auch nach der nur partiell erfolgten Aufnahme, respektive der partiellen Streichung. Die Autorin kommt zu dem Schluß, dass die dogmatische Begründung des Urteils nicht zu überzeugen vermag.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG URTEIL GERICHT ARZNEIMITTEL ARZNEIMITTELTHERAPIE ZULASSUNG UNTERLAGEN RECHTSPRECHUNG PRAXIS ES INTENTION INDUSTRIE UNTERNEHMERTUM BERLIN RISIKO DOKUMENTATION