CareLit Fachartikel
Zur Publikation der Rechtsanwältin Dr. Melanie Arndt:Im Nachzulassungsverfahren befindliche Johanniskraut-Produktedürfen nicht die nach den neuen AMR erststattungsfähige Indikatio…
Wartensleben, H.; Kuhlen, I. · Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 360 bis 365
Dokument
73461
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Autoren stellen fest, dass die erstinstanzliche Entscheidung des LG Frankfurt aufgrund der Tatsache fehlerhaft war, dass angenommen wurde, die Indikation „mittelschwere Depression“ sei von der fiktiv zugelassenen Indikation „depressive Verstimmungszustände“ nicht erfasst. Die KBV hat die Verordnungsfähigkeit der Johanniskraut-Präparate für die Indikation mittelschwere Depression zwischenzeitlich mehrfach ausdrücklich bestätigt.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
INDIKATION
DEPRESSION
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
PRAXIS
RECHTSANWÄLTE
ANGST
SYNDROM
ZULASSUNG
ZEIT
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