CareLit Fachartikel

Printwerbung für Arzneimittel mit vergleichenden Äußerungen

Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 365 bis 369

Dokument
73462
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 26
Seiten
365 bis 369
Erschienen: 2004-10-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag wird ein Urteil des HansOLG Hamburg vom 5. Februar 2004 besprochen. Die streitenden Parteien produzieren und vertreiben Arzneimittel, u.a. Medikamente zur Behandlung der sog. COPD, einer chronisch obstruktiven Atemwegserkrankung. Sie stehen damit im Wettbewerb. Die Antragsgegenerinnen haben für ihr COPD-Arzneimittel mit Werbefoldern und einer Broschüre geworben. Die Antragstellerin beanstandet diese mit Hinblick auf mehrere Angaben als wettbewerbswidrig.

Schlagworte

STUDIE ARZNEIMITTEL MARKETING URTEIL VERBOT THERAPIE APOTHEKER APOTHEKEN ES NAMEN VERHALTEN WERBUNG RECHTSPRECHUNG WISSENSCHAFT TIOTROPIUMBROMID INHALATION