CareLit Fachartikel
Printwerbung für Arzneimittel mit vergleichenden Äußerungen
Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 365 bis 369
Dokument
73462
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag wird ein Urteil des HansOLG Hamburg vom 5. Februar 2004 besprochen. Die streitenden Parteien produzieren und vertreiben Arzneimittel, u.a. Medikamente zur Behandlung der sog. COPD, einer chronisch obstruktiven Atemwegserkrankung. Sie stehen damit im Wettbewerb. Die Antragsgegenerinnen haben für ihr COPD-Arzneimittel mit Werbefoldern und einer Broschüre geworben. Die Antragstellerin beanstandet diese mit Hinblick auf mehrere Angaben als wettbewerbswidrig.
Schlagworte
STUDIE
ARZNEIMITTEL
MARKETING
URTEIL
VERBOT
THERAPIE
APOTHEKER
APOTHEKEN
ES
NAMEN
VERHALTEN
WERBUNG
RECHTSPRECHUNG
WISSENSCHAFT
TIOTROPIUMBROMID
INHALATION