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Die Pharmawerbung unter Hinweis auf eine Auffassung der WHO zu Äquivalenzdosen der Statine ist irreführend
Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 370 bis 374
Dokument
73463
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag stellt ein Urteil des HansOLG Hamburg vom 4. März 2004 vor. Die streitenden Parteien sind Wettbewerber, sie vertreiben u.a. Arzneimittel zur Senkung erhöhten Cholesteringehaltes im Blut, die zur Gruppe der Statine gehören. Die Antragstellerin beanstandet die Internet-Werbung der Antragsgegnerin als irreführend und nimmt diese im Wege der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung in Anspruch.
Schlagworte
WHO
ARZNEIMITTEL
MARKETING
URTEIL
AINS
ÄRZTE
WERBUNG
ATORVASTATIN
SIMVASTATIN
WELTGESUNDHEITSORGANISATION
INTERNET
ARZNEIMITTELVERBRAUCH
DDD
VERSTÄNDNIS
APOTHEKER
ORIENTIERUNG