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Die Pharmawerbung unter Hinweis auf eine Auffassung der WHO zu Äquivalenzdosen der Statine ist irreführend

Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 370 bis 374

Dokument
73463
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 26
Seiten
370 bis 374
Erschienen: 2004-10-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag stellt ein Urteil des HansOLG Hamburg vom 4. März 2004 vor. Die streitenden Parteien sind Wettbewerber, sie vertreiben u.a. Arzneimittel zur Senkung erhöhten Cholesteringehaltes im Blut, die zur Gruppe der Statine gehören. Die Antragstellerin beanstandet die Internet-Werbung der Antragsgegnerin als irreführend und nimmt diese im Wege der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung in Anspruch.

Schlagworte

WHO ARZNEIMITTEL MARKETING URTEIL AINS ÄRZTE WERBUNG ATORVASTATIN SIMVASTATIN WELTGESUNDHEITSORGANISATION INTERNET ARZNEIMITTELVERBRAUCH DDD VERSTÄNDNIS APOTHEKER ORIENTIERUNG