CareLit Fachartikel
Tarif recht
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2004 · Heft 11 · S. 575 bis 594
Dokument
73618
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 2. März 2004 geht es um betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige einzelvertragliche Ausschlussfrist. Dabei wurde festgestellt, dass auch nach dem Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers dieser die bisher im Betrieb geltende tarifliche Vergütungsordnung in ihrer Struktur weiter anzuwenden hat, solange der Betriebsrat einer Änderung nicht zugestimmt hat.
Schlagworte
VERGUETUNG
SOZIALARBEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
ZEIT
ES
PRAXIS
HAND
VERSTÄNDNIS
LEHRER
SCHREIBEN
SCHULEN
RICHTLINIE
Zeitschrift für Tarifrecht
München