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Tarif recht

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2004 · Heft 11 · S. 575 bis 594

Dokument
73618
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2004
Jahrgang 18
Seiten
575 bis 594
Erschienen: 2004-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 2. März 2004 geht es um betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige einzelvertragliche Ausschlussfrist. Dabei wurde festgestellt, dass auch nach dem Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers dieser die bisher im Betrieb geltende tarifliche Vergütungsordnung in ihrer Struktur weiter anzuwenden hat, solange der Betriebsrat einer Änderung nicht zugestimmt hat.

Schlagworte

VERGUETUNG SOZIALARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE ZEIT ES PRAXIS HAND VERSTÄNDNIS LEHRER SCHREIBEN SCHULEN RICHTLINIE Zeitschrift für Tarifrecht München