CareLit Fachartikel
Freier Wettbewerb
Fahnenstich, J. · Häusliche Pflege, Hannover · 2004 · Heft 11 · S. 32 bis 33
Dokument
73709
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Laut Bundesverwaltungsgericht ist eine gezielte Förderung einzelner Pflegedienste unzulässig, die diese gegenüber ihren Mitbewerbern nennenswert besser stellt. Ein freier Wettbewerb und Trägervielfaltsollen den Pflegemarkt prägen.
Schlagworte
WETTBEWERB
BEDARFSPLANUNG
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
KRANKENPFLEGE
Freier
Bundesverwaltungsgericht
Gezielte
Förderung
Einzelner
Pflegedienste
Unzulässig
Gegenüber
Ihren
Mitbewerbern
Nennenswert