CareLit Fachartikel
Unkalkulierbarer KostenfaktorArbeitsrecht: Kaum Einfiuss auf Unfallversicherungsbeiträge
Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 2004 · Heft 11 · S. 34 bis 35
Dokument
73710
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf die Beiträge zur Berufsgenossenschaft hat der Pflegedienstinhaber fast keinen Einfiuss. Er kann Widerspruch einlegen und gegebenenfalls beim Sozialgericht Klage einreichen. Anders als bei einer Klage durch einen Arbeitnehmer, muss ein Arbeitgeber bei den Kosten jedoch in Vorlage treten.
Schlagworte
BEITRAEGE
Arbeitnehmer
Häusliche Pflege
Hannover