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Schäfer, K. · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2003 · Heft 8 · S. 44 bis 45
Dokument
73804
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bestattungsrecht für Fehlgeburten ist in den Bundesländern unterschiedlich. Hebammen sollten Eltern sagen können, ob sie einklagbare Rechte haben oder welche Vorgaben sie erfüllen müssen, um ihr Kind beerdigen zu dürfen
Schlagworte
BESTATTUNG
KIND
RECHT
FEHLGEBURT
Bestattungsrecht
Fehlgeburten
Bundesländern
Unterschiedlich
Hebammen
Sollten
Eltern
Sagen
Einklagbare
Rechte
Welche
Vorgaben