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Schäfer, K. · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2003 · Heft 8 · S. 44 bis 45
Dokument
73804
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bestattungsrecht für Fehlgeburten ist in den Bundesländern unterschiedlich. Hebammen sollten Eltern sagen können, ob sie einklagbare Rechte haben oder welche Vorgaben sie erfüllen müssen, um ihr Kind beerdigen zu dürfen
Schlagworte
BESTATTUNG
KIND
RECHT
FEHLGEBURT
ELTERN
DEUTSCHLAND
FRAUEN
BERLIN
MENSCHEN
RECHTSPRECHUNG
FRIEDHÖFE
NAMEN
INTERNET
NABELSCHNUR
LEBENSZEICHEN
ZEIT