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Errichtung von Betriebsräten in kirchlichen Einrichtungen?

Beckers, M. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2000 · Heft 2 · S. 63 bis 66

Dokument
73848
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Beckers, M.
Ausgabe
Heft 2 / 2000
Jahrgang 14
Seiten
63 bis 66
Erschienen: 2000-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Diskussion um die Sonderstellung der Religionsgemeinschaften im Bereich der staatlichen Mitbestimmungsordnungen dauert an. Der Autor erläutert zunächst die gesetzliche Ausgangslage. § 118 Abs. 2 BetrVG findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften sowie ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen. Nach einer Darstellung der Interessenlage geht der Autor auf die inhaltliche Konkretisierung des Begriffs der karitativen und erzieherischen Einrichtung einer Religionsgemeinschaft ein.

Schlagworte

KIRCHE EINRICHTUNG ARBEITSRECHT PERSONALRAT ENTSCHEIDUNG ROLLE STIFTUNGEN ZIELE GEWERKSCHAFTEN TARIFVERHANDLUNGEN BERUFSGRUPPEN FREUDE LIEBE SEELSORGE GESELLSCHAFTEN MENSCHEN