DRG-Einführung in Belegarztkliniken
Knüppel, D. · Das Krankenhaus, Berlin · 2004 · Heft 1 · S. 814 bis 816
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 2004 sind alle deutschen Krankenhäuser - and somit auch die Belegkrankenhäuser - verpflichtet, ihre stationären Leistungen nach dem System der Diagnoses Related Groups (DRGs) abzurechnen. In den letzten Jahren ist viel über die Schwierigkeiten bei der Einführung der DRGs publiziert worden. Diese Veröffentlichungen hatten jedoch meistens einen Fokus auf Krankenhäuser mit Hauptabteilungen unter der Leitung von Chefärzten, nicht auf reine Belegkliniken. Gerade Belegkliniken haben jedoch aufgrund ihrer Struktur besondere Anforderungen bei der DRG-Einführung zu bewältigen. Diese speziellen Anforderungen und Prob…