Verjährung von Krankenhausansprüchen
Hauser, A. · Das Krankenhaus, Berlin · 2004 · Heft 1 · S. 822 bis 824
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vergütungsansprüche der Krankenhäuser gegenüber den Krankenkassen unterliegen nicht der vierjährigen Frist des § 45 Absatz 1 SGB I, sondern gemäß § 69 SGB V in Verbindung mit den zivilrechtlichen Vorschriften der kurzen Verjährungsfrist von 2 bzw. 3 Jahren. (Leitsatz der Redaktion) Sozialgericht Marburg, Urteil vom 27. Mai 2004 - Aktenzeichen S 6 KR 902/02 - (nicht rechtskräftig) Im vorliegenden Rechtsstreit hatte das Sozialgericht Marburg darüber zu entscheiden, ob der Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten in Höhe von 2 709,58 € aus dem Jahre 1998 bei Klageerhebung im Dezember 2002 die Einrede der Verjähru…