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Recht und Praxis. Ausschluss der Schiedsstellenfähigkeit von Fallzahlsteigerungen im Lichte der Befugnisse der Genehmigungsbehörde

Leber, W. · Das Krankenhaus, Berlin · 2004 · Heft 1 · S. 825 bis 827

Dokument
73887
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Leber, W.
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 96
Seiten
825 bis 827
Erschienen: 2004-10-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Der Ausschluss der Schiedsstellenfä-higkeit des Tatbestands nach § 6 Absatz 1 Satz 4 Nr. 1 BPflV, und damit der Veränderung der medizinischen Leistungsstruktur oder der Fallzahlen, führte in der Praxis überwiegend zu einer Nichtberücksichtigung von Fallzahlsteigerungen. Die diesem Ausschluss zugrunde liegenden Regelungen des § 19 Absatz 3 BPflV bzw. § 3 Absatz 2 Satz 1 2. Halbsatz und § 3 Absatz 3 Satz 1 2. Halbsatz KHEntgG werden zwar als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen, die hohe Hürde für eine verfassungsrechtliche Überprüfung führte jedoch bisher, trotz bereits frühzeitig geäußerter Handlungsempfehl…

Schlagworte

SCHIEDSSTELLE VEREINBARUNG LEBER FINANZIERUNG URTEIL PFLEGESATZ PRAXIS HÖHE ES DOKUMENTATION RECHTSPRECHUNG KRANKENHÄUSER ZWANG Das Krankenhaus Berlin