CareLit Fachartikel
Patientenvertreter in den Schlichtungsausschüssen der Landeskammern für Heilberufe
Faltin, J. · Patienten Rechte, Frankfurt · 2004 · Heft 9 · S. 91 bis 96
Dokument
73895
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1. Januar 2004 trat die Gesundheitsreform in Kraft. Mit ihr sollen auch die Patientenrechte in Deutschland gestärkt werden. Nach einer Schilderung der Ausgangslage erörtert der Autor die Landesrechtlichen Regelungen in Schlichtungsstellen. Als bisher einziges Bundesland hat Rheinland-Pfalz 2001 langesgesetzlich geregelt, dass in dem Schlichtungsausschuss zwei Mitglieder als unabhängige Patientenvertreter über „mögliche Behandlungsfehler“ von Leistungserbringern gleichberechtigt mitwirken.
Schlagworte
RHEINLAND-PFALZ
RECHT
KRANKENHAUS
PATIENTENRECHT
BEHANDLUNGSFEHLER
ZULASSUNG
MENSCHEN
LANDESREGIERUNG
UNTERRICHT
BERUFSAUSBILDUNG
ZEIT
GESUNDHEIT
BERATUNG
PERSONEN
POLITIK
SOZIOLOGIE