CareLit Fachartikel

Patientenvertreter in den Schlichtungsausschüssen der Landeskammern für Heilberufe

Faltin, J. · Patienten Rechte, Frankfurt · 2004 · Heft 9 · S. 91 bis 96

Dokument
73895
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Faltin, J.
Ausgabe
Heft 9 / 2004
Jahrgang 3
Seiten
91 bis 96
Erschienen: 2004-09-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Am 1. Januar 2004 trat die Gesundheitsreform in Kraft. Mit ihr sollen auch die Patientenrechte in Deutschland gestärkt werden. Nach einer Schilderung der Ausgangslage erörtert der Autor die Landesrechtlichen Regelungen in Schlichtungsstellen. Als bisher einziges Bundesland hat Rheinland-Pfalz 2001 langesgesetzlich geregelt, dass in dem Schlichtungsausschuss zwei Mitglieder als unabhängige Patientenvertreter über „mögliche Behandlungsfehler“ von Leistungserbringern gleichberechtigt mitwirken.

Schlagworte

RHEINLAND-PFALZ RECHT KRANKENHAUS PATIENTENRECHT BEHANDLUNGSFEHLER ZULASSUNG MENSCHEN LANDESREGIERUNG UNTERRICHT BERUFSAUSBILDUNG ZEIT GESUNDHEIT BERATUNG PERSONEN POLITIK SOZIOLOGIE