CareLit Fachartikel

Einige kritische Anmerkungen zum ZwischenberichtPatientenverfügungen der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 11 · S. 481 bis 482

Dokument
73911
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 11 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
481 bis 482
Erschienen: 2004-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Seit September 2004 liegt der Zwischenbericht „Patientenverfügung“ der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ des Deutschen Bundestages vor. Die von der Kommission zur Reichweite von Patientenverfügungen vorgeschlagenen Kriterien der Irreversibilität und des tödlichen Verlaufs des Grundleidens decken sich zwar mit den Kriterien, die der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 17.03.2003 angeführt hat, sind aber dennoch kritisch zu sehen. Auch deshalb, weil sie hinter die in dem Urteil des 1. Strafsenats des BGH vom 13.09.1994 entwickelten Grundsätze zurückfallen.

Schlagworte

PATIENTENVERFUEGUNG KATHETER UMWELT MEDIZIN MENSCHEN APPETIT DURST MAGENSAFT LUNGE TOD VERTRAUEN ES PATIENTENVERFÜGUNGEN HAND LEBENSQUALITÄT PflegeRecht