CareLit Fachartikel

Zahlung eines höheren Ortszuschlags nach § 29 Abschnitt BAbs. 2 Nr. 1 B AT an Angestellte in eingetragener Lebenspartnerschaft

PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 11 · S. 505 bis 510

Dokument
73915
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
505 bis 510
Erschienen: 2004-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger ist seit Januar 2001 bei der Beklagten als Krankenpfleger beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der BAT anzuwenden. Der Kläger begründete im Oktober 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Der Lebenspartner des Klägers ist nicht im öffentlichen Dienst angestellt. In dem Rechtsstreit der Parteien geht es darum, welche Stufe des Ortszuschlags dem Kläger nach der Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft zusteht.

Schlagworte

VERGUETUNG FAMILIENSTAND ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE EHE LEISTUNG WOHNUNG KIND RICHTLINIE PERSONEN ES EINKOMMEN PflegeRecht Neuwied