CareLit Fachartikel
Zahlung eines höheren Ortszuschlags nach § 29 Abschnitt BAbs. 2 Nr. 1 B AT an Angestellte in eingetragener Lebenspartnerschaft
PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 11 · S. 505 bis 510
Dokument
73915
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger ist seit Januar 2001 bei der Beklagten als Krankenpfleger beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der BAT anzuwenden. Der Kläger begründete im Oktober 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Der Lebenspartner des Klägers ist nicht im öffentlichen Dienst angestellt. In dem Rechtsstreit der Parteien geht es darum, welche Stufe des Ortszuschlags dem Kläger nach der Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft zusteht.
Schlagworte
VERGUETUNG
FAMILIENSTAND
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
EHE
LEISTUNG
WOHNUNG
KIND
RICHTLINIE
PERSONEN
ES
EINKOMMEN
PflegeRecht
Neuwied