CareLit Fachartikel
Zur Auslegung einer notariellen Urkunde als Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht
PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 11 · S. 524 bis 530
Dokument
73919
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall war die Rechtsfrage zu klären, ob der Ziffer 4 der betreffenden notariellen Urkunde der Erklärungswert einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht entnommen werden kann und ob daraus resultierend die Anordnung der Betreuung aufgrund der bereits existierenden notariellen Vollmacht unzulässig war.
Schlagworte
PATIENTENVERFUEGUNG
VOLLMACHT
RECHT
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
Notariellen
Urkunde
Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht
Vorgestellten
Rechtsfrage
Klären
Ziffer
Betreffenden
Erklärungswert
Entnommen