CareLit Fachartikel
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Fahnenstich, J. · Häusliche Pflege, Hannover · 2004 · Heft 12 · S. 32 bis 33
Dokument
73977
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Obwohl eine Krankenkasse die Vergütungsvereinbarung gekündigt hatte, rechnete ein Pflegedienst weiter nach den alten Sätzen ab - und bekam vom BSG Recht: Durch das Weiterleisten habe der Dienst die Erfüllung von Ansprüchen der Versicherten bewirkt; die Kasse müsse ihm hierfür Wertersatz leisten.
Schlagworte
VERGUETUNG
HÖHE
VERTRAUEN
LEISTUNG
PRAXIS
WOHNUNG
Häusliche Pflege
Hannover