CareLit Fachartikel
Alte Richtlinie ist hinfällig
Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 2004 · Heft 12 · S. 34 bis 35
Dokument
73978
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Den Beweis zu führen, dass Einsatzfahrzeuge ausschließlich dienstlich genutzt werden, ist nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts nicht Aufgabe des Pfiegebetriebes. Die Richtersehen hier stattdessen die Finanzbehörden in der Beweispflicht.
Schlagworte
ARBEITGEBER
URTEIL
MITARBEITER
ARBEITSVERTRAG
Beweis
Führen
Einsatzfahrzeuge
Ausschließlich
Dienstlich
Genutzt
Ansicht
Niedersächsischen
Finanzgerichts
Aufgabe
Pfiegebetriebes
Richtersehen