Dauertherapie mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne ausreichenden Versicherungsschutz
Schwerdtfeger, G. · Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 11 · S. 394 bis 406
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 31 I 1 SBV in seiner bisherigen Fassung übernahm die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Grundsatz die Kosten für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel, soweit ein Vertragsarzt sie verordnet hatte. Einen Unterschied zwischen verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln machte das Gesetz nicht. Von der Verordnung zu Lasten der GKV waren zwar auch bisher schon bestimmte Arzneimittelgruppen ausgeschlossen, die nach den Kriterien geringfügige Gesundheitsstörung oder Unwirtschaftlichkeit bestimmt worden sind (§ 34 I, II SGB V und §§ 34III, 92 I 2 Nr. 6 SGB V). Aber auch die…