CareLit Fachartikel

Off-Label-use Verschärfte Haftung im Zusammenhang mit der Verordnung von Arzneimitteln, die außerhalb ihres arzneimittelrechtlich zugelassenen Anwendungsbereichs verabreicht werden

Broglie, M.; Dorn, A. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 117 bis 121

Dokument
74257
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Broglie, M.; Dorn, A.
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 16
Seiten
117 bis 121
Erschienen: 2004-10-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Der Arzt sollte in jedem Fall den Patienten umfangreich darüber aufklären, wenn ein verabreichtes Arzneimittel für diese Indikation noch keine Zulassung hat und damit möglicherweise Risiken verbunden sind. Die Aufklärung sollte aber auch die besondere Indikation zum Einsatz des Arzneimittels mit umfassen. Der Arzt sollte auch darauf hinweisen, dass die Kosten für das Arzneimittel möglicherweise nicht von der Kasse übernommen werden und dass im Schadensfall er alleine haftet. Die erfolgte Aufklärung sollte sorgfältig dokumentiert werden.

Schlagworte

AUFKLAERUNGSPFLICHT BEURTEILUNG SICHERHEIT ZULASSUNG ARZNEIMITTELZULASSUNG ES WISSENSCHAFT TELEFON TELEFAX RATGEBER MANUSKRIPTE GESUNDHEITSPOLITIK PRAXIS GESUNDHEITSWESEN PATIENTEN THERAPIE