CareLit Fachartikel
Off-Label-use Verschärfte Haftung im Zusammenhang mit der Verordnung von Arzneimitteln, die außerhalb ihres arzneimittelrechtlich zugelassenen Anwendungsbereichs verabreicht werden
Broglie, M.; Dorn, A. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 117 bis 121
Dokument
74257
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arzt sollte in jedem Fall den Patienten umfangreich darüber aufklären, wenn ein verabreichtes Arzneimittel für diese Indikation noch keine Zulassung hat und damit möglicherweise Risiken verbunden sind. Die Aufklärung sollte aber auch die besondere Indikation zum Einsatz des Arzneimittels mit umfassen. Der Arzt sollte auch darauf hinweisen, dass die Kosten für das Arzneimittel möglicherweise nicht von der Kasse übernommen werden und dass im Schadensfall er alleine haftet. Die erfolgte Aufklärung sollte sorgfältig dokumentiert werden.
Schlagworte
AUFKLAERUNGSPFLICHT
BEURTEILUNG
SICHERHEIT
ZULASSUNG
ARZNEIMITTELZULASSUNG
ES
WISSENSCHAFT
TELEFON
TELEFAX
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