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Wirtschaftlichkeitsprüfung: Das unwirtschaftliche Honorar des geprüften Zahnarztes darf, muss aber nicht stets ganz gekürzt werden

Ihde, F. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 1 · S. 121 bis 122

Dokument
74258
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ihde, F.
Ausgabe
Heft 1 / 2004
Jahrgang 16
Seiten
121 bis 122
Erschienen: 2004-10-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Mit einer sicherlich für alle in der Wirtschaftlichkeitsprüfung befinden Zahnärzte hoch interessanten Entscheidung des BSG wird eine für die Wirtschaftlichkeitsprüfung und den Geldbeutel des Zahnarztes sehr wichtige Frage erneut aufgegriffen: Muss der Prüfungsausschuss den von ihm aus unwirtschaftlich deklarierten Mehraufwand des Zahnarztes ganz, teilweise oder darf er ihn gar nicht kürzen?

Schlagworte

WIRTSCHAFTLICHKEITSPRUEFUNG PATIENTEN ZULASSUNG HONORAR ZAHNÄRZTE HÖHE FRÜCHTE INDUSTRIE WAHRNEHMUNG KREATIVITÄT Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht Frankfurt