CareLit Fachartikel
Du sollst dem Menschen keinen Schaden zufügen
Schwing, K. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2004 · Heft 12 · S. 1081 bis 1084
Dokument
74310
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kritische Selbstreflexion ist ihnen fremd. Zehn Jahre Hüft-Robotik war den orthopädischen Chirurgen auf ihren diesjährigen Kongressen in München (CURAC) und Berlin (DGU & DGOOC) kein Wort wert. Dabei hat die Fräsmaschine gegen das erste der drei Robotergesetze verstoßen, das da heißt: Du sollst dem Menschen keinen Schaden zufügen. Eigentlich wäre es für die Operateure höchste Zeit, über Technologiefolgenabschätzung zu reden. Dafür haben die Juristen nun das Sagen; eine Prozesslawine kommt ins Rollen.
Schlagworte
ENTSCHAEDIGUNG
MENSCHEN
ROBOTER
PATIENTEN
CHIRURGEN
BERLIN
PRIVATINITIATIVE
FEMUR
KRANKHEIT
RISIKO
MUSKELATROPHIE
MUSKELSCHWÄCHE
HÜFTE
ES
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