CareLit Fachartikel

Du sollst dem Menschen keinen Schaden zufügen

Schwing, K. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 2004 · Heft 12 · S. 1081 bis 1084

Dokument
74310
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Schwing, K.
Ausgabe
Heft 12 / 2004
Jahrgang 73
Seiten
1081 bis 1084
Erschienen: 2004-12-01 00:00:00
ISSN
0023-4508
DOI

Zusammenfassung

Kritische Selbstreflexion ist ihnen fremd. Zehn Jahre Hüft-Robotik war den orthopädischen Chirurgen auf ihren diesjährigen Kongressen in München (CURAC) und Berlin (DGU & DGOOC) kein Wort wert. Dabei hat die Fräsmaschine gegen das erste der drei Robotergesetze verstoßen, das da heißt: Du sollst dem Menschen keinen Schaden zufügen. Eigentlich wäre es für die Operateure höchste Zeit, über Technologiefolgenabschätzung zu reden. Dafür haben die Juristen nun das Sagen; eine Prozesslawine kommt ins Rollen.

Schlagworte

ENTSCHAEDIGUNG MENSCHEN ROBOTER PATIENTEN CHIRURGEN BERLIN PRIVATINITIATIVE FEMUR KRANKHEIT RISIKO MUSKELATROPHIE MUSKELSCHWÄCHE HÜFTE ES PUBLIKATIONEN CHARAKTER