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Rechtsprechung
Wolff, B. · Die Personalvertretung, Berlin · 2004 · Heft 12 · S. 460 bis 474
Dokument
74343
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die vor Ablauf der Amtszeit des Personalrats verfügte und erst nach deren Ende wirksam werdende Versetzung oder Abordnung eines Personalratsmitglieds unterliegt bei dessen fehlender Zustimmung auch weiterhin der Schutzvorschrift des § 47 Abs. 2 BPersVG, insbesondere dem Zustimmungserfordernis nach § 47 Abs. 2 Satz 3 BPersVC, wenn das Personalratsmitglied noch vor Eintritt der Wirksamkeit der Personalmaßnahme erneut in den Personalrat gewählt wird.
Schlagworte
PERSONALVERTRETUNG
PERSONALRAT
PERSONALPLANUNG
RECHTSPRECHUNG
Ablauf
Amtszeit
Personalrats
Verfügte
Deren
Wirksam
Werdende
Versetzung
Abordnung
Personalratsmitglieds
Unterliegt
Dessen