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Rechtsprechung

Wolff, B. · Die Personalvertretung, Berlin · 2004 · Heft 12 · S. 460 bis 474

Dokument
74343
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Wolff, B.
Ausgabe
Heft 12 / 2004
Jahrgang 47
Seiten
460 bis 474
Erschienen: 2004-12-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die vor Ablauf der Amtszeit des Personalrats verfügte und erst nach deren Ende wirksam werdende Versetzung oder Abordnung eines Personalratsmitglieds unterliegt bei dessen fehlender Zustimmung auch weiterhin der Schutzvorschrift des § 47 Abs. 2 BPersVG, insbesondere dem Zustimmungserfordernis nach § 47 Abs. 2 Satz 3 BPersVC, wenn das Personalratsmitglied noch vor Eintritt der Wirksamkeit der Personalmaßnahme erneut in den Personalrat gewählt wird.

Schlagworte

PERSONALVERTRETUNG PERSONALRAT PERSONALPLANUNG RECHTSPRECHUNG ARBEIT UNTERLAGEN SCHREIBEN BERUFSGRUPPEN GESUNDHEITSWESEN LITERATUR BEURTEILUNG ARBEITSPLATZ WISSEN ROLLE VERHALTEN GETRÄNKE