2. Fallpauschalenänderungsgesetz -Feinschliff oder Verzögerung?
Menzel, K.-D. · Die Krankenversicherung, Berlin · 2004 · Heft 12 · S. 318 bis 319
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundestag hat am 22.10.2004 das 2. Fallpauschalenänderungsgesetz (2. FPÄndG) in der Fassung vom 3.9.20041 unverändert verabschiedet. Wie erwartet rief der Bundesrat hierzu am 5.11.2004 den Vermittlungsausschuss an. Damit wird es wiederum erst zum Jahreswechsel rechtsverbindliche Vorgaben für die anstehenden Verhandlungen auf der Landesoder Ortsebene geben und der Grundsatz der Prospektiyität ein weiteres mal verletzt. Wie sind die Rechtsänderungen zu bewerten? Sind es notwendige Korrekturen, um die Weiterentwicklung der DRG-Fallpauschalen zielgerichtet voranzutreiben, oder ist es ein Ansatz zur weiteren Verz…