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2. Fallpauschalenänderungsgesetz -Feinschliff oder Verzögerung?

Menzel, K.-D. · Die Krankenversicherung, Berlin · 2004 · Heft 12 · S. 318 bis 319

Dokument
74348
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Krankenversicherung, Berlin
Autor:innen
Menzel, K.-D.
Ausgabe
Heft 12 / 2004
Jahrgang 56
Seiten
318 bis 319
Erschienen: 2004-12-01 00:00:00
ISSN
0301-4835
DOI

Zusammenfassung

Der Bundestag hat am 22.10.2004 das 2. Fallpauschalenänderungsgesetz (2. FPÄndG) in der Fassung vom 3.9.20041 unverändert verabschiedet. Wie erwartet rief der Bundesrat hierzu am 5.11.2004 den Vermittlungsausschuss an. Damit wird es wiederum erst zum Jahreswechsel rechtsverbindliche Vorgaben für die anstehenden Verhandlungen auf der Landesoder Ortsebene geben und der Grundsatz der Prospektiyität ein weiteres mal verletzt. Wie sind die Rechtsänderungen zu bewerten? Sind es notwendige Korrekturen, um die Weiterentwicklung der DRG-Fallpauschalen zielgerichtet voranzutreiben, oder ist es ein Ansatz zur weiteren Verz…

Schlagworte

FINANZIERUNG MAXIMALVERSORGUNG BEDARFSPLANUNG FALLPAUSCHALEN VERZÖGERUNG REGIERUNG ES KRANKENHÄUSER FORSCHUNG ZEMENTIERUNG Die Krankenversicherung Berlin