Haftungsrechtliche Aspekte bei der ärztlichen Arzneimittelverordnung und Arzneimittelanwendung
Wemhöner, G.; Frehse, M. · Pharma Recht, Frankfurt · 2004 · Heft 12 · S. 432 bis 436
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist allgemein anerkannt, dass der Arzt im Rahmen seiner Therapiefreiheit entscheidet, ob er zur Behandlung seiner Patienten ein Arzneimittel anwendet oder verordnet, welche Arzneimittel bei der Behandlung zur Anwendung kommen und bei welchen Indikationen er das Arzneimittel einsetzt. Maßgeblich für die Entscheidung des Arztes aus haftungsrechtlicher Sicht ist hierbei allein der allgemein anerkannte medizinische Standard (BGH NJW 1992, 1560). Eine Haftung kommt in Betracht, wenn entweder der Einsatz bzw. Nichteinsatz des Arzneimittels durch den Arzt als Behandlungsfehler zu qualifizieren ist oder der Arzt den…