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Auswirkungen des § 90 Abs. 2 a SGBIX auf das Widerspruchsverfahren im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes schwerbehinderter Menschen beim Integrationsamt

Kuhlmann, E. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2004 · Heft 12 · S. 181 bis 186

Dokument
74386
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Kuhlmann, E.
Ausgabe
Heft 12 / 2004
Jahrgang 43
Seiten
181 bis 186
Erschienen: 2004-12-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Die vorstehenden Ausführungen machen deutlich, dass sich durch die Gesetzesänderung die schon im Ausgangsverfahren bestehenden Probleme bei der Bestimmung des persönlichen Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen im Widerspruchsverfahren noch verkompliziert haben. Eine klare Feststellung, ob der zu Kündigende den Schutz des Schwerbehindertenrechts genießt und der Widerspruch gegen die Erstentscheidung zulässig und begründet ist, ist nur noch schwer zu treffen. Wie die Integrationsämter ist der Widerspruchsausschuss auf die Auskunft der Versorgungsämter und Agenturen für Arbeit ange…

Schlagworte

KUENDIGUNG MENSCHEN PRAXIS ARBEIT RECHTSPRECHUNG ES Behindertenrecht Stuttgart