CareLit Fachartikel
Der Inhalt der Strukturund Finanzverantwortung der Integrationsämter für die Integrationsfachdienste aufgrund der Änderung des SGB IX
Adlhoch, U. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2004 · Heft 8 · S. 134 bis 138
Dokument
74391
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zum 1. 5. 2004 trat das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Kraft. Damit hat der Gesetzgeber die Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste (IFD) von der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf die Integrationsämter übertragen. Der Autor erläutert den Inhalt der Strukturverantwortung der Integrationsämter für die IFD und geht auf die Finanzverantwortung der Integrationsämter im Zusammenhang mit der IFD-Strukturverantwortung ein.
Schlagworte
REHABILITATIONSTRAEGER
DEUTSCHLAND
MENSCHEN
HÖHE
GELENKE
ARBEIT
RECHTSPRECHUNG
WAHRNEHMUNG
ES
BUNDESREGIERUNG
LEISTUNG
ROLLE
ZEIT
BERUFSAUSBILDUNG
PERSONEN
ERWACHSENER