CareLit Fachartikel

Der Inhalt der Strukturund Finanzverantwortung der Integrationsämter für die Integrationsfachdienste aufgrund der Änderung des SGB IX

Adlhoch, U. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2004 · Heft 8 · S. 134 bis 138

Dokument
74391
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Adlhoch, U.
Ausgabe
Heft 8 / 2004
Jahrgang 43
Seiten
134 bis 138
Erschienen: 2004-08-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Zum 1. 5. 2004 trat das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Kraft. Damit hat der Gesetzgeber die Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste (IFD) von der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf die Integrationsämter übertragen. Der Autor erläutert den Inhalt der Strukturverantwortung der Integrationsämter für die IFD und geht auf die Finanzverantwortung der Integrationsämter im Zusammenhang mit der IFD-Strukturverantwortung ein.

Schlagworte

REHABILITATIONSTRAEGER DEUTSCHLAND MENSCHEN HÖHE GELENKE ARBEIT RECHTSPRECHUNG WAHRNEHMUNG ES BUNDESREGIERUNG LEISTUNG ROLLE ZEIT BERUFSAUSBILDUNG PERSONEN ERWACHSENER