CareLit Fachartikel

Die besonderen Schwerbehindertenvertretungen

Schimanski, W. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2004 · Heft 4 · S. 74 bis 76

Dokument
74398
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Schimanski, W.
Ausgabe
Heft 4 / 2004
Jahrgang 43
Seiten
74 bis 76
Erschienen: 2004-04-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

In der betrieblichen Praxis ist strittig, ob bei besonderen Arbeitnehmervertretungen auch besondere Vertretungen der schwerbehinderten Beschäftigten gewählt werden müssen, oder ob die Schwerbehindertenvertretungen der im § 1 BetrVG genannten Betriebe auch für die besonderen Vertretungsorgane zuständig sind. Aus § 3 Abs. 5 BetrVG geht hervor, dass der Gesetzgeber bei der Schaffung der besonderen betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsformen hinsichtlich der Vertretung der schwerbehinderten Beschäftigen die Auffassung vertrat, dass auch bei ihnen eine besondere Schwerbehindertenvertretung zu wählen ist.

Schlagworte

PERSONALRAT ARBEITNEHMER UNTERNEHMEN ARBEITSPLATZ SCHWERBEHINDERTENGESETZ MENSCHEN BERATUNG TELEKOMMUNIKATION BUNDESREGIERUNG PRAXIS EMPATHIE ZEIT UNSICHERHEIT ORGANISATIONEN ARBEITSLOSIGKEIT Behindertenrecht