Die besonderen Schwerbehindertenvertretungen
Schimanski, W. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2004 · Heft 4 · S. 74 bis 76
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der betrieblichen Praxis ist strittig, ob bei besonderen Arbeitnehmervertretungen auch besondere Vertretungen der schwerbehinderten Beschäftigten gewählt werden müssen, oder ob die Schwerbehindertenvertretungen der im § 1 BetrVG genannten Betriebe auch für die besonderen Vertretungsorgane zuständig sind. Aus § 3 Abs. 5 BetrVG geht hervor, dass der Gesetzgeber bei der Schaffung der besonderen betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsformen hinsichtlich der Vertretung der schwerbehinderten Beschäftigen die Auffassung vertrat, dass auch bei ihnen eine besondere Schwerbehindertenvertretung zu wählen ist.