Risikomanagement - Sinn oder Unsinn?Einführung eines Risikomanagement-Systems im Caritas-WerkSt. Martin
Schmitz, C.; Bölsche, D.; Franzreb, B. · Das Krankenhaus, Berlin · 2004 · Heft 12 · S. 1007 bis 1011
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das seit Hai 1998 gehende Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verpflichtet den Vorstand einer Aktiengesellschaft und damit auch die GmbH-Geschäftsführung, geeignete Haßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Das bedeutet: Durch die Einführung eines Risikomanagement-Systems sollen frühzeitig Informationen bereitgestellt werden, so dass rechtzeitig geeignete Haßnahmen ergriffen werden können, um Risiken abzuwehren oder zu mildern. Um dieser Verpflichtung nachzukommen,…