CareLit Fachartikel
Rechtsprechung zur Kostenübernahme bei SGB V-LeistungenFestlegen, wer zahlt
Fahnenstich, J. · Häusliche Pflege, Hannover · 2005 · Heft 1 · S. 34 bis 35
Dokument
74430
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erbringt ein Pflegedienst Häusliche Krankenpflege, sollte er im Vorfeld mit dem Kunden vertraglich regeln, dass dieser die Leistungen bezahlen muss, sollte die Kasse die Kostenübernahme ablehnen. Fehlt solch eine Regelung, ist auch eine spätere Klage des Kunden auf Kostenerstattung erfolglos -der Dienst bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Schlagworte
KRANKENKASSE
VERTRAG
KOSTENERSTATTUNG
VEREINBARUNG
AMBULANTE PFLEGE
RECHTSPRECHUNG
ES
PRAXIS
PERSONEN
VERHALTEN
HÖHE
KRANKENPFLEGE
LEISTUNG
FRANKREICH
DEUTSCHLAND
Häusliche Pflege