CareLit Fachartikel

Rechtsprechung zur Kostenübernahme bei SGB V-LeistungenFestlegen, wer zahlt

Fahnenstich, J. · Häusliche Pflege, Hannover · 2005 · Heft 1 · S. 34 bis 35

Dokument
74430
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Fahnenstich, J.
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 14
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2005-01-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Erbringt ein Pflegedienst Häusliche Krankenpflege, sollte er im Vorfeld mit dem Kunden vertraglich regeln, dass dieser die Leistungen bezahlen muss, sollte die Kasse die Kostenübernahme ablehnen. Fehlt solch eine Regelung, ist auch eine spätere Klage des Kunden auf Kostenerstattung erfolglos -der Dienst bleibt auf seinen Kosten sitzen.

Schlagworte

KRANKENKASSE VERTRAG KOSTENERSTATTUNG VEREINBARUNG AMBULANTE PFLEGE RECHTSPRECHUNG ES PRAXIS PERSONEN VERHALTEN HÖHE KRANKENPFLEGE LEISTUNG FRANKREICH DEUTSCHLAND Häusliche Pflege