Der Sturz aus dem Krankenbett -Fixierung im Spannungsfeld (1)
Lutterbeck, C. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2004 · Heft 12 · S. 85 bis 90
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Aufgrund des Heim-/Krankenhausvertrages ist der Träger eines Heims oder eines Krankenhauses verpflichtet, dafür zu sorgen, dass kein Patient bzw. Heimbewohner zu Schaden kommt. 2. Welche Maßnahmen zum Schutz des Einzelnen zu treffen sind, bestimmt sich dabei nach dem individu ellen Grad der Behinderung oder Pflegebedürftigkeit des Bewohners/Patienten einerseits und dem zumut baren personellen Aufwand des Heimes/Kranken hauses andererseits. 3. Generell stellt das Unterlassen von Schutzmaßnahmen zur Sturzprophylaxe nur dann eine Verletzung der Sorgfaltspflicht auf der Behandlungsseite dar, wenn im Einzelfall be…