CareLit Fachartikel

Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit und zwar in allen privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereichen - wöchentliche Höchstarbeitszeit - unmittelbare Wirkung

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 12 · S. 544 bis 558

Dokument
74601
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 12 / 2004
Jahrgang 8
Seiten
544 bis 558
Erschienen: 2004-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Rechtsstreit waren die Kläger beim Deutschen Roten Kreuz als Rettungssanitäter beschäftigt. In den Arbeitsverträgen haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, einen Tarifvertrag anzuwenden, nach dem die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 38, 5 Stunden auf 49 Stunden verlängert wurde, unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung etwa drei Stunden täglich Arbeitsbereitschaft zu leisten. Vor dem Arbeitsgericht Lörrach begehren die Kläger nun die Feststellung, dass ihre durchschnittliche Wochenarbeitszeit die in der Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung vorgesehene Grenze von 48 S…

Schlagworte

RICHTLINIE ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT BEREITSCHAFTSDIENST RECHT RETTUNGSDIENST PflegeRecht Neuwied