CareLit Fachartikel
Arbeitslosengeld - Ruhen -Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - vorzeitige Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2004 · Heft 12 · S. 569 bis 573
Dokument
74604
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall nahm der Kläger von 1996 bis März 1998 an einer Bildungsmaßnahme zum Heilerziehungshelfer teil. Er hatte mit der Stadt M. einen Vertrag über ein Praktikum für die staatliche Anerkennung als Heilerziehungspfleger abgeschlossen. Das Praktikum wurde vor Ablauf der Befristung einvernehmlich auf Wunsch des Klägers beendet. Der Kläger meldete sich bei der Beklagten und beantragte Arbeitslosengeld. Die Beklagte stellte den Einritt einer Sperrzeit fest.
Schlagworte
ARBEITSLOSIGKEIT
RECHTSPRECHUNG
ARBEITNEHMER
HEILERZIEHUNGSPFLEGER
ARBEITSVERTRAG
PflegeRecht
Neuwied