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Das Recht des Menschen auf BehandlungsabbruchPatientenverfügung soll gesetzlich geregelt werden

Böhme, H. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2004 · Heft 11 · S. 54 bis 56

Dokument
74624
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegen Ambulant, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.
Ausgabe
Heft 11 / 2004
Jahrgang 15
Seiten
54 bis 56
Erschienen: 2004-11-01 00:00:00
ISSN
0937-0277
DOI

Zusammenfassung

Im September 2000 trafen sich Fachjuristen in Leipzig zum Deutschen Juristentag. Wichtige Thematiken waren Behandlungsabbruch und Patientenverfügung, welche bereits Themen des RechtsRates in Pflegen Ambulant waren (1). Am 17. 03.2003 verkündete der Bundesgerichtshof einen Beschluss zur Patientenverfügung bei Behandlungsabbruch (AZ: XIIZB 2103), was dazu führte, dass das Bundesjustizministerium eine Arbeitsgruppe einsetzte, die am 10. 06.2004 ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit vorstellte. Nun hat das Bundesjustizministerium eine Reform des Betreuungsrechts noch in dieser Legislaturperiode (bis 2006) angekündigt

Schlagworte

PATIENTENVERFUEGUNG MENSCHEN PATIENTEN RECHTSPRECHUNG PROGNOSE PATIENTENVERFÜGUNGEN STRAFRECHT MEDIZIN ES TOD KUNST HEILBERUFE RISIKO BEURTEILUNG FREIHEIT LEBEN