Das Recht des Menschen auf BehandlungsabbruchPatientenverfügung soll gesetzlich geregelt werden
Böhme, H. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2004 · Heft 11 · S. 54 bis 56
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im September 2000 trafen sich Fachjuristen in Leipzig zum Deutschen Juristentag. Wichtige Thematiken waren Behandlungsabbruch und Patientenverfügung, welche bereits Themen des RechtsRates in Pflegen Ambulant waren (1). Am 17. 03.2003 verkündete der Bundesgerichtshof einen Beschluss zur Patientenverfügung bei Behandlungsabbruch (AZ: XIIZB 2103), was dazu führte, dass das Bundesjustizministerium eine Arbeitsgruppe einsetzte, die am 10. 06.2004 ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit vorstellte. Nun hat das Bundesjustizministerium eine Reform des Betreuungsrechts noch in dieser Legislaturperiode (bis 2006) angekündigt