CareLit Fachartikel
Als werdende Mutter in der professionellen PflegeRichtlinien zum Mutterschutz
Weber, M. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2004 · Heft 11 · S. 57 bis 59
Dokument
74625
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In ambulanten Pflegediensten sind überwiegend Frauen beschäftigt. Wird eine Mitarbeiterin schwanger, muss die Leitung des Pflegedienstes, sobald sie davon weiß, darauf achten, dass die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes eingehalten werden. Dies wird von der jeweiligen nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörde und - falls es einen Betriebsrat gibt - auch von diesem überwacht. Die wichtigsten Vorschriften aus dem Mutterschutzgesetz werden in diesem Artikel erläutert
Schlagworte
KUENDIGUNG
Diesem
Ambulanten
Pflegediensten
Überwiegend
Frauen
Beschäftigt
Mitarbeiterin
Schwanger
Leitung
Pflegedienstes
Sobald
Davon
Pflegen Ambulant
Melsungen