CareLit Fachartikel
Sozialhilfeträger muss monatlich Krankheitskosten übernehmen
bt-info, Groß Gaglow · 2004 · Heft 7 · S. 103 bis 106
Dokument
74626
CareLit-ID
Jahr
2004
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Antragsgegnerin (Sozialhilfeträger) im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet wird, dem Antragsteller Hilfe zum Lebensunterhalt durch Übernahme der Kosten bei Krankheit, vorbeugende und sonstige Hilfe in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages bis zur Belastungsgrenze darlehensweise zu gewähren.
Schlagworte
SOZIALHILFETRAEGER
bt-info
Groß Gaglow